Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Vollwäsche UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Vollwäsche UG“ genannt:
Stand: Juni 2018
§1 Geltung
1. Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen Verträge von Vollwäsche, erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, es sei denn, dass davon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Spätestens mit Lieferung, einer Teillieferung oder einer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Mündliche Nebenabreden oder andere Zusicherungen gelten nicht – es sei denn die Bedingungen wurden schriftlich vereinbart und von der Geschäftsleitung der Vollwäsche schriftlich zugesichert.
§2 Angebote und Preise
1. Die auf unseren Seiten dargestellten Produkte und Leistungen können in Einzelfällen abweichen bzw. durch besondere Sonderaktionen ersetzt werden. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme des Angebotes zustande. Jegliche Auskünfte über Preise und Konditionen sind unverbindlich, es sei denn sie sind schriftlich vereinbart. Eine Bestätigung des Zustandekommens des Kaufvertrages erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der bestellten Ware.
2. Alle Angebote der Vollwäsche UG sind generell freibleibend. Auskünfte über Preise sind unverbindlich. Bei unserem Angebot beachten wir die gesetzlichen Vertriebsbeschränkungen und Vorschriften des Jugendschutzes.
4. Alle veröffentlichten Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
5. Alle zusätzlich anfallenden Kosten für Verpackung und Versand sind im Bestellvorhang ersichtlich.
6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung wie auch zur Minderung nur berechtigt, wenn Mängelrügen oder Ansprüche rechtskräftig und endgültig festgestellt sind.
7. Bei Zahlungsverzug steht Vollwäsche ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware ist dann nur noch Zug um Zug gegen Bezahlung auslieferbar.
§3 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vollwäsche UG.
§4 Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Generell hat jeder Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Jeder Widerruf bedarf einer schriftlichen Begründung. Kein Widerrufsrecht besteht bei Leistungen oder Produkten, die nach Kundenspezifikation erstellt worden sind, Gebrauchsspuren aufweisen oder wenn die Ware entsiegelt worden ist. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Der Kunde hat hierbei ein anerkanntes Transportunternehmen zu beauftragen. Zur Wahrung der Frist von zwei Wochen genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. Rücksendung der Ware an die Vollwäsche UG. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Ware beim Empfänger. Für geöffnete oder beschädigte Ware besteht kein Widerrufsrecht.
2. Neben dem beschriebenen Widerrufsrecht haben unsere Kunden darüber hinaus ein Rückgaberecht für alle bei uns gekauften Produkte. Der Kunde muss von diesem Recht allerdings innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsdatum Gebrauch machen. Der erworbene Artikel muss dabei ungeöffnet, versiegelt, unbenutzt in der ungeöffneten Originalverpackung zurückgesendet werden. Das Widerrufsrecht des Kunden gemäß § 7 VerbrKrG wird dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Verantwortung bis zum Eintreffen bei der Vollwäsche UG. Im Falle einer Rücksendung muss die Sendung frei Haus erfolgen. Ausgeschlossen vom Rückgaberecht sind Waren oder Dienstleistungen, die aufgrund von Spezifikationen des Kunden erstellt worden sind.
3. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Vollwäsche UG die Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Kunde die Ausführung der Dienstleistung veranlasst hat.
§5 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
§6 Haftungsausschluss
1. Die Vollwäsche UG haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und außervertraglich auch nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, für deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung. Ferner haftet die Vollwäsche UG in allen Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Kunden.
2. Die Vollwäsche UG haftet nicht für Schäden, die vom Kunden selber beherrschbar sind bzw. die von ihm durch geeignete Maßnahmen hätten verhindert werden können. Insbesondere auch nicht für Schäden, die aus einer falschen Anwendung der Produkte resultieren.
3. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere bei mittelbaren Schäden wie dem Verlust von Informationen und Daten, entgangener Gewinn, Ausfall von Fahrzeugen, Betriebsunterbrechungen usw. sind ausgeschlossen.
§7 Lieferfristen und Verzug
1. Alle Lieferfristen sind unverbindlich – Teillieferungen sind zulässig. Lieferhindernisse wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik bei der Vollwäsche UG oder seinen Lieferanten, Transportengpässe usw. berechtigen die Vollwäsche UG die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben oder in Einzelfällen auch von dem Vertrag zurückzutreten. Kunden können hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
§8 Versand
1. Bei Übergabe der Sendung an ein Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Käufer über.
§ 9 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten des Kunden werden von der Vollwäsche UG – ohne zusätzliche Vereinbarung – nur zur Vertragsabwicklung und Abrechnung benutzt. Die komplette Abwicklung und Datenerhebung und -nutzung erfolgt konform mit der DSGVO.
2. Weitere Details sind in der entsprechenden Datenschutzvereinbarung festgelegt, die auf www.change.cleaning einzusehen ist.
§11 Schlussbestimmungen
1. Basis jeder Rechtsbeziehung zwischen Kunde und der Vollwäsche UG ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort ist Altena. Ebenso ist der Gerichtsstand für alle Leistungen ebenfalls Altena.
3. Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vollwäsche UG bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, ist hiervon die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen nicht berührt.